PhoneRecorder Cassette

Update: Gesprächsaufzeichnung ab 01.08.2020 Pflicht für Vermittler nach FinVermV §34f

Die Aufzeichnungspflicht für Anlagevermittler (§ 34f) nach der neuen FinVermV tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

Aktualisierung vom 27.10.2019

Es ist beschlossene und nun auch verkündete Sache: Die Aufzeichnungspflicht für Anlagevermittler tritt nach der neuen FinVermV zum 01.08.2020 in Kraft (§18a).

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Oktober 2019 heißt es:

… Artikel 1
Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 2. Mai 2012 (BGBl. I S. 1006), die zuletzt durch die Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

e) Nach Angabe zu § 18 wird die folgende Angabe eingefügt:
„§ 18a Aufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation.“

Im Detail können Sie die Änderungen im Bundesgesetzblatt hier nachlesen.

Damit läuft die Übergangsfrist bereits und wir legen Ihnen daher nahe, sich gleich bei PhoneRecorder unter https://portal.phonerecorder.eu zu registrieren und mit drei kostenlosten Aufnahmen Ihre einfache, unkomplizierte, fair abgerechnete, mobile, revisionssichere Aufzeichungslösung zu testen.

Hier der ursprünglicher Artikel

Endlich Klarheit

Jetzt ist die Katze aus dem Sack und endlich Klarheit im Berich der Aufzeichnungspflicht (Taping):

Am letzten Freitag wurde die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom Bundesrat nach langer Wartezeit verabschiedet. Bestandteil davon ist auch die Aufzeichnungspflicht (Taping) von Telefonaten, welche jetzt auch Vermittler nach § 34 f Gewerbeordnung betrifft.

„Die neue Verordnung solle Anfang des zehnten Monats nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.“ – Aktuell gehen wir von einer Veröffentlichung Ende September 2019 aus, was ein Inkrafttreten Anfang Juli 2020 bedeuten würde. Wir werden informieren, sobald wir Genaueres wissen. Ist nun schon der 01.08.2020.

Eine große Chance, nicht nur Pflicht

Dies Änderung bietet Ihnen als Berater die große Chance, Ihre Transparenz und Qualität herauszuheben. Professionelle Beratung ist eine wichtige Leistung für Ihre Kunden, welche Sie aufgezeichnet einfach zur Verfügung stellen können und auch für Ihre Absicherung verwenden können. Im Zweifelsfall werden Sie als Vermittler sich mit einer Aufzeichnung Ihrer hochwertigen Beratung viel Ärger ersparen können.

Sofort Startklar, keine Investitionskosten

PhoneRecorder ist hierfür die beste Lösung, denn sie können sofort diese Anforderungen erfüllen, ohne in teure Umrüstungen von Telefonanlagen zu investieren und das von jedem Ort aus, z.B.  können Sie wertvolle Fahrzeit weiterhin nutzen, ohne auf eine Telefonanlage mit Aufzeichnungsfunktion angewiesen zu sein, welche nur im Büro verfügbar wäre. PhoneRecorder funktioniert ganz einfach von Handys, Tischtelefonen, DECT Telefonen und vielen mehr.

Quellen

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1434.pdf%27%5D__1572158956850
https://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/nun-also-doch-die-finvermv-ist-verkuendet-157088/ref/2/
https://www.versicherungsbote.de/id/4884588/Bundesrat-winkt-FinVermV-mit-Taping-durch/
https://www.dasinvestment.com/aenderungen-fuer-34f-vermittler-neuer-entwurf-der-finvermv-liegt-vor/